Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie über die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen der Pflegeleistungen informieren. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige zu verbessern und die Qualität der Pflege weiter zu sichern.
Erhöhung der Pflegeleistungen
Alle Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Nachfolgend finden Sie die neuen Beträge im Überblick:
Pflegegeld (monatlich):
Pflegegrad Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025
PG 2 332 € neu 347 €
PG 3 573 € neu 599 €
PG 4 765 € neu 800 €
PG 5 947 € neu 990 €
Pflegesachleistungen / Kombinationsleistungen (monatlich):
Pflegegrad Bis 31.12.2024 Ab 01.01.2025
PG 2 724 € neu 757 €
PG 3 1.363 € neu 1.424 €
PG 4 1.693 € neu 1.769 €
PG 5 2.095 € neu 2.189 €
Entlastungsbetrag:
Der monatliche Entlastungsbetrag steigt für alle Pflegegrade von 125 € auf 131 €.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Der monatliche Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhöht sich von 40 € auf 42 €.
Verhinderungspflege:
Der jährliche Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege wird von 1.612 € auf 1.685 € angehoben.
Kurzzeitpflege:
Der jährliche Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege steigt von 1.774 € auf 1.854 €.
Was bedeutet das für Sie?
• Höhere finanzielle Unterstützung: Durch die Erhöhungen stehen Ihnen ab 2025 höhere Beträge für Pflege- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
• Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten: Mit den erhöhten Beträgen können Sie zusätzliche oder umfangreichere Pflege- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.
Was müssen Sie tun?
Die Anpassungen erfolgen automatisch über die Pflegekasse. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Bei Fragen oder zur optimalen Nutzung der neuen Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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