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Wissen & AktuellesKombinationsleistung

Pflegegeld & Pflegedienst

Gemeinsam pflegen.
Gut aufgeteilt.

Ihre Angehörigen helfen. Ein Pflegedienst unterstützt. Die Kombinationsleistung verbindet beide Wege – wir zeigen Ihnen, wie.

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Zum Anfassen

Was passiert,
wenn sich der Anteil ändert?

Verschieben Sie den Regler. Sie sehen gleichzeitig den genutzten Sachleistungsbetrag und das verbleibende Pflegegeld.

50 % Sachleistung lassen im vereinfachten Beispiel 50 % Pflegegeld übrig. Die Euro-Beträge haben jeweils eine eigene Basis.

Die Wahl des Pflegegrads verändert das Beispiel. Sie ist keine Einstufung Ihres persönlichen Pflegebedarfs.

Pflegegrad im Beispiel
50 %
0 %100 %
Beispiel · Pflegegrad 2pro Monat
Für den PflegedienstGenutzte Pflegesachleistung
398,00 €
50 %von höchstens 796,00 €
Als PflegegeldVerbleibendes anteiliges Pflegegeld
173,50 €
50 %von höchstens 347,00 €

Gleicher Prozentsatz. Unterschiedliche Euro-Basis.

Voller Monat, ohne weitere Anrechnungen. Gezeigt wird das Grundprinzip der Kombination – keine verbindliche Leistungsberechnung.

In Ruhe nachlesen

So hängt es zusammen.

01

Zwei Arten von Unterstützung.

Der Pflegedienst rechnet vereinbarte Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ab. Sichern zum Beispiel Angehörige die Pflege zuhause, kann die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhalten. Beides lässt sich unter den jeweiligen Voraussetzungen kombinieren.

02

Der Anteil macht den Unterschied.

Nutzen Sie einen Teil des Sachleistungs-Höchstbetrags, sinkt das Pflegegeld um denselben Prozentsatz. Die Euro-Höchstbeträge sind unterschiedlich. Mit dem Regler sehen Sie, wie die beiden Leistungen zusammenspielen.

03

Passend zu Ihrem Alltag klären.

Welche Hilfe übernehmen Angehörige? Was soll der Pflegedienst leisten? Welche Leistungen werden bereits genutzt? Diese Fragen helfen, die Versorgung und die Abrechnung mit der Pflegekasse abzustimmen.

Was wir persönlich klären.

Das Beispiel setzt einen vollen Monat ohne zusätzliche Anrechnungen voraus. Ein Umwandlungsanspruch, bereits genutzte Leistungen und Sonderfälle können das Ergebnis verändern. Auch die gewählte Aufteilung und das Abrechnungsverfahren stimmen Sie mit Ihrer Pflegekasse ab.

Die Rechnung des Pflegedienstes kann außerdem Positionen enthalten, die selbst zu zahlen sind. Das Beispiel berechnet keinen solchen Eigenanteil.

Zum Nachschlagen

Quellen & Stand

Fachlicher Abgleich: 16. Oktober 2026

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Kombinationsleistung · Schritt 1 von 3

Zwei Arten von Unterstützung.

Der Pflegedienst rechnet vereinbarte Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ab. Sichern zum Beispiel Angehörige die Pflege zuhause, kann die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhalten. Beides lässt sich unter den jeweiligen Voraussetzungen kombinieren.

Beispiel · Pflegegrad 2pro Monat
Für den PflegedienstGenutzte Pflegesachleistung
398,00 €
50 %von höchstens 796,00 €
Als PflegegeldVerbleibendes anteiliges Pflegegeld
173,50 €
50 %von höchstens 347,00 €

Gleicher Prozentsatz. Unterschiedliche Euro-Basis.

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